erneut bei AH.________ und erzählte, ihm sei das Portemonnaie mit sämtlichen Kreditkarten gestohlen worden, weshalb er keinen Zugriff auf sein Geld auf seinem Konto habe. Er müsse jedoch ein Pferd am Zoll abholen und brauche daher CHF 6‘000.00. Trotz anfänglicher Skepsis gewährte AH.________ A.________ das Darlehen, wohl nicht zuletzt deshalb, weil A.________ ihm für die zweitägige Darlehensgewährung einen Zins von CHF 1‘000.00 versprach. Bezüglich der Frage, ob A.________ gegenüber AH.________ die Erbschaft und die Kiesgrube erwähnte, liegen widersprechende Aussagen der betroffenen Personen vor. Weil aber AH.