42. AH.________ 42.1 Sachverhalt und Beweiswürdigung Für die Zusammenfassung des Sachverhalts gemäss Anklageschrift, der vorhandenen Dokumente sowie der Aussagen des Beschuldigten kann auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden. Diese präsentierte die vorhandenen Beweismittel umfassend und korrekt. Beweiswürdigend hielt die Vorinstanz zum Geschädigten AH.________ Folgendes fest (pag. 18 626, S. 122 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): «AH.________ ist ein Landwirt aus CF.