78 Damit erachtet der Beschuldigte den Tatbestand des Betruges und insbesondere das Tatbestandsmerkmal der Arglist als nicht erfüllt. Der Sachverhalt wird nicht weiter bestritten, womit dieser im Sinne der Anklageschrift als erstellt gilt. 41.2 Rechtliche Würdigung Aufgrund der kurzen Bekanntschaft und der Umstände der Darlehensgewährung wirft der Verteidiger die Frage auf, ob AG.________ seiner Opfermitverantwortung nachgekommen ist bzw. ob das Verhalten des Beschuldigten dennoch als arglistig bezeichnet werden muss.