als reine Schutzbehauptung. Es gibt für das Gericht keinen Grund, an der stets gleich lautenden und glaubhaften Aussage von AG.________ zu zweifeln und stellt auf diese ab. Damit kommt das Gericht beweiswürdigend zum Schluss, dass A.________ CHF 2‘000.00 an AG.________ zurückzahlte.»