Dies gilt umso mehr, als dass der Beschuldigte dem Geschädigten die angebliche Erbschaft in Aussicht stellte und diese mit den entsprechenden Dokumenten untermauerte. Weiter setzte der Beschuldigte den Geschädigten zeitlich unter Druck, indem er diesen Zuhause besuchte und ihm mitteilte, dass er dringend Geld benötige, um den Pachtzins seiner Stallungen bezahlen zu können, so dass der Geschädigte gar keine Möglichkeit hatte Erkundigungen einzuholen. Die Vorinstanz stellte zutreffend fest, dass sich dieser Vorfall nahtlos in die Reihe der voranstehenden Fälle einreiht (pag. 18 620, S. 116 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Die Kammer geht auch betreffend den Geschädigten AF.