76 des Kennenlernens und der Gewährung eines tieferen Darlehens, nicht weitere Abklärungen getroffen habe. Das Darlehen sei schliesslich zurück bezahlt worden (pag. 21 592). Dieser Auffassung ist zu wiedersprechen. Vorliegend handelte es sich zwar erneut um eine Bekanntschaft aus einer Gastwirtschaft im Kanton CP.________; daraus zu schliessen es habe kein Vertrauensverhältnis vorgelegen, greift dagegen zu kurz.