Diesen zutreffenden Ausführungen schliesst sich die Kammer vollumfänglich an. Weder von der Verteidigung noch vom Beschuldigten selbst wurde etwas dagegen vorgebracht. Der Sachverhalt gilt als erstellt. 40.2 Rechtliche Würdigung Rechtsanwalt B.________ machte oberinstanzlich indes geltend, dass auch sie sich in einem Restaurant kennengelernt hätten und kein Vertrauensverhältnis gegeben sei. Der Beschuldigte habe AF.________ um ein Darlehen von CHF 25‘000.00 gebeten, worauf sie sich auf CHF 7‘000.00 geeinigt hätten. AF.________ müsse sich den Vorwurf gefallen lassen, dass er trotz der Umstände