Vorliegend gelang es dem Beschuldigten den Geschädigten zu einer weiteren Darlehensgewährung zu animieren, indem er ihm eine Reihe an Dokumenten – unter anderem einen Darlehensvertrag, eine Liste an Besitztümern sowie einen Verkaufsvertrag von einem Bauerngewerbe inkl. dazugehörender Kiesgrube im Wert von CHF 1‘500‘000.00 mit Stempel der Gemeinde oder eines Notariats – vorgelegte, die ihn als solvente Person dastehen liessen. Es bestanden keine Hinweise an den Schilderungen im Anzeigerapport zu zweifeln, fügen sich diese doch reibungslos in die bisherige Vorgehensweise des