Der Beschuldigte setzte seine überzeugende und gewinnende Art gegenüber dem Geschädigten gekonnt ein, so dass dieser ihm vertraute. Auch hier gilt das zuvor ausgeführte, wonach sich die Einwohner der Gemeinde O.________(Ort) solidarisch und hilfsbereit zeigten. Ein weiteres Mal erzählte der Beschuldigte die Geschichte der angeblichen Erbschaft seines kürzlich verstorbenen Vaters und des gesperrten Kontos (pag. 04 006 002). Der Beschuldigte trat mit der bereits mehrfach dargelegten Überzeugungskraft auf und galt wohl bereits nach kürzester Zeit in der Gemeinde O.________(Ort) als vertrauenswürdiger Geschäftsmann.