Er könne jetzt sämtliche Schulden zurückbezahlen. Der offene Betrag des Geschädigten AD.________ werde er bis zum nächsten Dienstag oder Mittwoch zurückzahlen (pag. 05 004 003, Frage 4 f.). Fest steht, dass der Beschuldigte das Darlehen von AD.________ nie zurückzahlte. Dies war aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse auch überhaupt nicht möglich. Die Erbschaft des verstorbenen Vaters war überschuldet, so dass er daraus nichts zu erwarten hatte. Weiter standen ihm 2015 infolge Abtre-