Sein Vater habe ein Konto für diese Kiesgrube gehabt und daraus stehe ihm nun ein Anteil von CHF 600‘000.00 zu. Dieses Konto sei aber infolge des Todes seines Vaters blockiert und er habe deshalb bisher kein Geld beziehen können. Deshalb habe er einen kurzfristigen finanziellen Engpass gehabt (pag. 05 004 002, Frage 1). Auf Vorhalt der Betreibungsregisterauszüge, wonach er zum Zeitpunkt des Darlehensvertrags CHF 255‘926.00 und zum Zeitpunkt der Befragung resp. am 17. Juni 2015 offene Betreibungen von CHF 323‘779.00 aufgewiesen habe, antwortete der Beschuldigte, dass er jetzt endlich das Geld vom Konto seines Vaters erhalten habe. Er könne jetzt sämtliche Schulden zurückbezahlen.