72 A.________ am 17.04.2015 ein Darlehen über CHF 6‘000.00 mit einer Aussicht auf CHF 1‘200.00 „Gewinn“ gewährte und drei Tage später, am 20.04.2015, ein weiteres Darlehen über CHF 3‘500.00 mit einem zusätzlichen Zinsversprechen gab, so dass gesamthaft CHF 9‘500.00 und CHF 2‘000.00 Zins geschuldet waren. AD.________ gewährte diese Darlehen, weil ihm A.________ die Geschichte von der Erbschaft erzählt hatte, aus der er in kurzer Zeit über eine halbe Million erhalten und den Darlehensgeber dann mit einem schönen „Gewinn“ beteiligen werde.