_ täuschte H.________ offensichtlich über seine finanziellen Verhältnisse und seine Rückzahlungsfähigkeit und -willigkeit. Er führte insbesondere ein angebliches Guthaben gegenüber seinem früheren Arbeitgeber ins Feld, legte als Beweis die eingereichte Klage vor und verwies auf seine Erträge aus der Kiesgrube. A.________ nutzte die jahrzehntelange vertrauensvolle Beziehung zu H.________ aus und wusste genau, dass dieser seinen Angaben Glauben schenken werde und diese nicht näher hinterfragen würde. Gestützt auf die langjährige Beziehung ist H.________ auch kein Vorwurf zu machen, dass er A.________ vertraute.