18 371, Z. 57-59). Später habe der Beschuldigte einen Anwalt beiziehen müssen, um gegen BB.________ vorgehen zu können (pag. 18 371, Z. 69). Der Beschuldigte legte dem Geschädigten schliesslich auch die arbeitsrechtliche Klage gegen die BE.________(Aktiengesellschaft) betreffend seine Überstunden auf dem Hof vor. Mit dieser Klage untermauerte der Beschuldigte seinen Anspruch gegenüber der BE.________(Aktiengesellschaft) auf CHF 72‘062.85 (pag. 05 210 009). Obwohl