36. H.________ 36.1 Sachverhalt und Beweiswürdigung Für die Zusammenfassung des Sachverhalts gemäss Anklageschrift, der vorhandenen Dokumente sowie der Aussagen von H.________ und des Beschuldigten wird auf die erstinstanzliche Urteilsbegründung verwiesen (pag. 18 604 ff., S. 100- 104). Diese präsentierten die vorhandenen Beweismittel umfassend und korrekt. Beweiswürdigend hielt die Vorinstanz Folgendes fest (pag. 18 608, S. 104 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): «Anlässlich der Einvernahme an der Hauptverhandlung erhielt das Gericht von H.______