Der Vermögensschaden war, trotz verspäteter Rückzahlung, in Form einer Vermögensgefährdung gegeben. Die finanzielle Situation des Beschuldigten war bereits im Zeitpunkt der Darlehensgewährung derart schlecht, dass das Vermögen der Geschädigten CA.________ erheblich gefährdet war. Der Beschuldigte handelte vorsätzlich und in Bereicherungsabsicht. Der Beschuldigte wusste, dass er das Geld nicht innert der vereinbarten Frist würde zurückzahlen können und wollte dies auch nicht. Es waren mehrere mahnende Gespräche sowie eine Schuldanerkennung nötig, bis der Beschuldigte den Betrag in Raten zurückerstattete.