CA.________ hat ein kleines Lastwagenunternehmen, sein Sohn führte auch Arbeiten für den Beschuldigten A.________ aus. Die beide sahen in A.________ also einen neu zugezogenen Unternehmer, der sich für die Region einsetzen wollte und dem man Vertrauen entgegenbringen und ihm eine „Starthilfe“ gewähren konnte. A.________ baute gekonnt sein Lügengebäude, bestehend aus den nur kurzfristig bestehenden Liquiditätsproblemen, der Erbschaft und den Erträgen aus der Kiesgrube, auf (pag. 18 603, S. 99 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Diesen Ausführungen kann sich die Kammer aufgrund des bisher Gesagten anschliessen.