Richtigerweise hielt die Vorinstanz in diesem Zusammenhang fest, dass der Beschuldigte in der Lage war, sich blendend auf Menschen einzustellen, ihnen sehr überzeugend vorzuspiegeln, er sei eigentlich ein reicher Mann, wolle in der Region ein erfolgreiches Geschäft aufbauen und brauche nur ganz kurzfristige Unterstützung, da er ja sehr bald auch noch eine grosse Erbschaft antreten könne. Er hatte eine Art Intuition dafür, wer seine Angaben nicht hinterfragen würde, wer sich von einem Zinsversprechen würde beeindrucken lassen und gerade deshalb an die Erbschaft glaubte. CA.