Dass der Beschuldigte den Geschädigten das gefälschte Schreiben der Gemeinde N.________(Ort) erst nachträglich vorlegte, um seine mündlichen Ausführungen nach der Vermögensübertragung zu bekräftigen, vermag die Arglist nicht aufzuheben. Der Beschuldigte sah voraus, dass ihn die Geschädigten aufgrund der erfolgten Transportaufträge als erfolgreichen Inhaber des Reitsportzentrums O.________(Ort) ansahen und sie nicht auf die Idee kommen würden, seinen Angaben zu misstrauen.