Der Beschuldigte trat gekonnt auf, so dass ihm die Geschädigten ihr Vertrauen schenkten. Er untermauerte seine Ausführungen, indem er einen grossen Ertrag aus einer Erbschaft in Aussicht stellte. Dass der Beschuldigte den Geschädigten das gefälschte Schreiben der Gemeinde N.________(Ort) erst nachträglich vorlegte, um seine mündlichen Ausführungen nach der Vermögensübertragung zu bekräftigen, vermag die Arglist nicht aufzuheben.