65 Hauptverhandlung geltend gemacht, geht auch die Kammer davon aus, dass der Beschuldigte den Geschädigten das gewährte Darlehen vollständig zurückzahlte (pag. 18 603, S. 99 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 21 591). 35.2 Rechtliche Würdigung Aus dem soeben Gesagten geht hervor, dass der Beschuldigte die Geschädigten in mehrfacher Hinsicht täuschte.