Dafür spricht, dass dieses Darlehen kurz nach seiner Wohnsitznahme im Kanton CP.________ und damit in einer frühen Phase seines „Wirkens im CP.________ (Kanton) Umfeld“ gewährt wurde. Er wollte in dieser Zeit in keinem schlechten Licht dastehen und Gerede vermeiden. Das Gericht kommt daher in dubio pro reo zum Schluss, dass A.________ die Darlehenssumme den Herren CA.________