Sowohl gegenüber dem Staatsanwalt als auch gegenüber dem Gericht sagte A.________ kategorisch aus, er habe den Herren CA.________ alles zurückbezahlt. Diese kategorische Haltung unterscheidet sich von schwankenden Aussagen zu geleisteten Rückzahlungen in anderen Anklageziffern, wo A.________ häufig schliesslich gegenüber dem Staatsanwalt oder an der Hauptverhandlung zugeben musste, dass er keine Rückzahlungen geleistet habe. Das Gericht erachtet es durchaus als möglich, dass A.________ seine Schulden gegenüber den Herren CA.________ tatsächlich beglich. Dafür spricht, dass dieses Darlehen kurz nach seiner Wohnsitznahme im Kanton CP.