Am 6. Februar 2015 fand die Vermögensübertragung über CHF 27‘000.00 aufgrund der zuvor ergangenen Täuschung statt. Der Beschuldigte leistete Rückzahlungen im Umfang von CHF 7‘000.00, weshalb der Schaden auf CHF 20‘000.00 (ohne Zins) zu bestimmen ist.