05 014 009, Z. 282-291). Schliesslich versprach er ihm die genannten Fahrzeuge als Pfand. Der Vorinstanz ist darin beizupflichten, dass AA.________, der einen neu in die ländliche Region zugezogenen Unternehmer mit einem Überbrückungskredit unterstützen wollte, keineswegs naiv oder leichtsinnig vorging. Er durfte auf den blanken Betreibungsregisterauszug vertrauen, ebenso auf den Inhalt der ihm vorgelegten Dokumente. Sodann verfasste er einen schriftlichen Darlehensvertrag, liess sich Sicherheiten einräumen und überwies das Geld, statt es einfach in bar auszuhändigen (pag.