Zudem bestand AA.________ auf einen schriftlichen Darlehensvertrag und auf die Banküberweisung der Darlehenssumme, war jedoch mit dem Belassen der Pfandgegenstände auf dem Hof des Beschuldigten einverstanden. Mithin gilt der angeklagte Sachverhalt als erstellt. 34.2 Rechtliche Würdigung Es steht ausser Frage, dass der Beschuldigte den Geschädigten AA.________ sowohl über seine Rückzahlungsfähigkeit als auch über den entsprechenden Willen getäuscht hat. Der Beschuldigte unternahm vorliegend mehr als in anderen Fällen, um AA.________, der als Ökonom mehr Fragen stellte, von seiner Kreditwürdigkeit zu überzeugen.