146 aStGB erfüllt (zur Gewerbsmässigkeit vgl. Ziff. 49 hiernach). 61 34. AA.________ 34.1 Sachverhalt und Beweiswürdigung Für die Zusammenfassung des Sachverhalts gemäss Anklageschrift, der vorhandenen Dokumente sowie der Aussagen des Geschädigten AA.________ und des Beschuldigten wird auf die erstinstanzliche Urteilsbegründung verwiesen (pag. 18 596 ff., S. 92-95). Diese präsentierten die vorhandenen Beweismittel umfassend und korrekt. Beweiswürdigend hielt die Vorinstanz Folgendes fest (pag.