___ erfolgreich über seine Rückzahlungsfähigkeit und seinen Rückzahlungswillen. Dies im Wissen darum, dass er nicht in der Lage war, das ihm gewährte Darlehen fristgerecht bzw. überhaupt zurückzuzahlen. Im Dezember 2014 besass der Beschuldigte bereits keine Vermögenswerte mehr, war bereits hoch verschuldet und hatte bereits Darlehen in der Höhe von über CHF 350‘000.00 aufgenommen, welche er ebenfalls nicht zurückzahlen konnte. Der Beschuldigte wusste, dass er das Geld nicht würde zurückzahlen können und wollte dies auch nicht.