Eine Rückzahlung hat lediglich in sehr geringem Umfang stattgefunden, so dass auch ein Vermögensschaden vorliegt. Ferner besteht zwischen der Vermögensverfügung und dem Vermögensschaden ein Kausalzusammenhang. Der Motivationszusammenhang ist ebenfalls gegeben. Das Ehepaar Z.________ gewährte dem Beschuldigten ein Darlehen von CHF 200‘000.00 als Starthilfe, da sie ihm vertrauten. Ferner stellte der Beschuldigte ihnen anhand des gefälschten Schreibens der Gemeinde N.________(Ort) weitere Einkünfte in Aussicht. Er täuschte das Ehepaar Z.________ erfolgreich über seine Rückzahlungsfähigkeit und seinen Rückzahlungswillen.