60 solange er das Geld zurückzahle, sie von einer Anzeige absehen würden (pag. 05 009 005, Z. 138-144). Gegenüber der Staatsanwaltschaft räumte der Beschuldigte sodann ein, dass er erst CHF 1‘200.00 zurückbezahlt habe (pag. 05 016 005, Z. 128). 33.2 Rechtliche Würdigung Für die Kammer steht fest, dass der Beschuldigte auch das Ehepaar Z.________ arglistig täuschte. Das Ehepaar Z.________ kannte den Vater und damit auch den Beschuldigten bereits seit mehreren Jahren.