18 365, Z. 48-50). Daraus geht hervor, dass Herr Z.________ aufgrund eigener Erfahrungen dem Beschuldigten helfen wollte, was der Beschuldigte ausnutzte. Ergänzend ist festzuhalten, dass der Beschuldigte auch das Ehepaar Z.________ betreffend wiederholt widersprüchliche Aussagen machte. Gegenüber der Polizei gab er an, dass er mittels Einzahlungsschein monatlich einen Betrag an das Ehepaar Z.________ überweise. Er sei deshalb überrascht, da sie ihm gesagt hätten,