18 365, Z. 67 f.). Diese Aussagen decken sich mit den Aussagen des Beschuldigten, wonach sie «die Geschichte» mit dem Kiesabbau gekannt hätten (pag. 05 014 011, Z. 360). Als Grund für die Darlehensaufnahme nannte der Beschuldigte dem Ehepaar Z.________ die Übernahme des Reitsportzentrums P.________(Ort). Weiter war dem Beschuldigten bekannt, dass es sich bei den CHF 200‘000.00 um die ausbezahlte Lebensversicherung von Frau Z.________ gehandelt habe (pag. 18 395, Z. 684). Dies hinderte den Beschuldigten nicht daran, dem Ehepaar Z._____