59 nen Betrag von CHF 1‘542‘538.80 aus der Erbschaft seines Vaters erhalten werde. Das Ehepaar Z.________, welches den Briefkopf der Gemeinde N.________(Ort) und den Namen des Gemeindemitarbeitenden BY.________ kannte, kam gar nicht auf die Idee, den Inhalt des Schreibens anzuzweifeln. Ebenfalls unbestritten ist, dass A.________ bis dato eine Rückzahlung im Betrag von total CHF 1‘200.00 leistete. Trotz bereits hoher Schulden übernahm A.________ per 01.01.2015 mit dem Geld des älteren Ehepaars Z.__