Gegenüber dem Ehepaar Z.________ nannte er als Grund für die Darlehensanfrage die Übernahme des Reitsportzentrums in O.________(Ort) und die hierzu fällige Kaution von CHF 150‘000.00 und den ersten Mietzins von CHF 20‘000.00. Das Ehepaar Z.________ konnte die Bitte um die Darlehensgewährung nicht abschlagen. Zugegebenermassen legte der Beschuldigte A.________ dem Ehepaar Z.________ das gefälschte Schreiben der Gemeinde N.________(Ort) vor, gemäss dem er in den nächsten Tagen ei-