___ glaubhaft geschildert. Das Gericht erachtet demzufolge folgenden Sachverhalt als erstellt: A.________ nutzte eine sehr langjährige Bekanntschaft zu dem „.________“ Ehepaar Z.________, das schon seinen Vater gekannt und geschätzt hatte, aus, um am 19.12.2014 an ein Darlehen von CHF 200‘000.00 zu kommen. Dabei wusste er genau, dass es sich beim erhaltenen Geld um einen Teil der Altersvorsorge von Frau Z.________ handelte. Gegenüber dem Ehepaar Z.______