58 versetzte der Beschuldigte die Geschädigten Y.________ in einen Irrtum. Angesichts der Tatsache, dass sich die Parteien seit über 30 Jahren kannten und die Geschädigten den Beschuldigten als Politiker schätzen, erstaunt die Darlehensgewährung nicht weiter, zumal es sich um eine dringliche Angelegenheit an einem Sonntag handelte. Die Arglist ist ebenfalls gegeben. Herr Y.________ kannte den Beschuldigten aus der früheren Zusammenarbeit, als der Beschuldigte noch Grossrat und er selbst Vorsteher des BX.________ (Amt) gewesen war.