Aufgrund der finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten ist davon auszugehen, dass bisher keine Rückzahlung erfolgte. Den Ausführungen der Geschädigten vom 7. August 2016 kann zu den Umständen der Darlehensgewährung entnommen werden, dass sie der Beschuldigte am 31. Oktober 2014 auf dem Bauernhof besucht habe. Sie seien bei einem Getränk zusammengesessen und hätten über vergangene Zeiten und die gute frühere Zusammenarbeit gesprochen. Der Beschuldigte habe geäussert, dass er sich freue, Herrn Y.________ wieder einmal zu sehen. Er habe sich auch erkundigt, was Herr Y.________ so mache. Der Beschuldigte habe ihnen auch von seinem Leben erzählt.