Mit Darlehensvertrag vom 31. Oktober 2014 gewährte das Ehepaar Y.________ dem Beschuldigten ein kurzfristiges Darlehen von CHF 8‘000.00, rückzahlbar bis zum 10. November 2014 per Überweisung auf das Konto von Frau Y.________ (pag 05 203 006). Der Beschuldigte sagte am 3. November 2015 gegenüber der Polizei, dass bisher keine Rückzahlung erfolgt sei (pag. 05 009 010, Z. 395). Gegenüber der Staatsanwaltschaft führte er sodann aus, er habe bereits die Hälfte zurückgezahlt und es sei kein Rückzahlungstermin vereinbart worden. Es sei alles korrekt verlaufen (pag. 05 014 015, Z. 509 f.).