Der Beschuldigte nutzte ein weiteres Mal seinen guten Ruf aus und brachte die ausstehende Erbschaft ein, auf welche er angeblich keinen Zugriff hatte. Darüber hinaus trat er gegenüber dem Geschädigten ziemlich verzweifelt auf. Er untermauerte seine Erzählungen anhand von Dokumenten und vorgeschobenen Sicherheiten. Ferner knüpfte der Beschuldigte an das in ihn gelegte Vertrauen an, weshalb X.________ auch keinen Verdacht schöpfte und die Ausführungen und ihm vorgelegten Dokumente nicht weiter hinterfragte. Damit täuschte der Beschuldigte den Geschädigten X.________ arglistig. Damit versetzte der Beschuldigte X.______