X.________ machte stets geltend, er habe keine Rückzahlung erhalten. A.________ seinerseits behauptete zuerst, er habe alles zurückbezahlt, um dann auf Vorhalt der anders lautenden Angaben von X.________ seine Behauptung sofort aufzugeben, mit Verweis auf das Betreibungsamt. Das Gericht stellt auf die glaubhaften Aussagen von X.________ ab. Damit ist der angeklagte Sachverhalt erstellt.»