Auf Grund der vielen in kurzer Zeit aufgenommenen Darlehen erscheint es dem Gericht nicht verwunderlich, dass sich A.________ an die genaue Abmachung nicht mehr erinnern konnte. Es gibt aber für das Gericht keinen Grund, weshalb X.________ eine zu tiefe Darlehenssumme angeben sollte. Auch X.________, der gemäss den Angaben von A.________ ein bekannter Schweinehändler ist, kannte A.________ als Grossrat und Gantrufer, sah in ihm also zweifellos eine Respektsperson. Die Schilde-