Der Beschuldigte zeigte sowohl gegenüber dem Geschädigten als auch gegenüber dem Bankangestellten das Dokument, welches die angebliche Erbschaft von rund CHF 1.6 Mio. belegte. Der Beschuldigte bestätigte sodann, dem Geschädigten das von ihm gefälschte Schreiben der Gemeinde N.________(Ort) vorgelegt zu haben (pag. 18 395, Z. 667). 30.2 Rechtlich Würdigung Rechtsanwalt B.________ führte in seinem oberinstanzlichen Parteivortrag aus, dass sich die Parteien gekannt hätten, dies aber nicht näher. Seit der Zeit im Grossrat hätten sie sich nicht mehr gesehen.