Das Gericht stellt beweiswürdigend weiter auf die Aussage von W.________ ab, wonach der Beschuldigte ihm eigentlich CHF 3‘000.00 bis 5‘000.00 mehr habe zurückgeben wollen, da es bei einer so grossen Erbschaft auch keine Rolle spiele. Diese Aussage passt perfekt ins Bild und deckt sich mit Aussagen von anderen Geschädigten.