52 15‘000.00 und wenige Tage später ein zweites Darlehen über CHF 30‘000.00 gewährte. A.________ erzählte W.________ gegenüber vom (damals schon ein Jahr zurückliegenden) Tod seines Vaters und den deshalb kurzfristig bestehenden finanziellen Schwierigkeiten. Er untermauerte seine Geschichte bei der zweiten Darlehensgewährung mit einem Dokument, gemäss dem er CHF 1.6 Mio. von seinem Vater erben werde. Das Gericht stellt beweiswürdigend weiter auf die Aussage von W.___