30. W.________ 30.1 Sachverhalt und Beweiswürdigung Für die Zusammenfassung des Sachverhalts gemäss Anklageschrift, der vorhandenen Dokumente sowie der Aussagen des Beschuldigten wird auf die erstinstanzliche Urteilsbegründung verwiesen (pag. 18 582 ff., S. 78-81). Diese präsentierte die vorhandenen Beweismittel zutreffend. Beweiswürdigend hielt die Vorinstanz zum Geschädigten W.________ Folgendes fest (pag. 18 585 f., S. 81 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): «Das WSG konnte sich vom Geschädigten W.________ einen persönlichen Eindruck verschaffen.