51 der Beschuldigte gegenüber dem Geschädigten auftrat, vermittelte diesem ein völlig falsches Bild. Der Beschuldigte täuschte V.________ aktiv über seine finanzielle Situation und spiegelte ihm eine nicht vorhandene Rückzahlungsfähigkeit und - willigkeit vor, obwohl der Beschuldigte weder die Fähigkeit noch den Willen hatte, das ihm gewährte Darlehen zurückzuzahlen