In Übereinstimmung mit der Vorinstanz stellt auch die Kammer auf die glaubhaften Ausführungen von V.________ ab. 29.2 Rechtliche Würdigung Es trifft zu, dass im vorliegenden Fall kein langjähriges Vertrauensverhältnis bestand. Es muss aber der Rahmen, in welchem sich die Parteien kennenlernten, mitberücksichtigt werden. Der Beschuldigte stellte zwei Pferde beim Geschädigten ein, erzählte ihm von einem verkauften Bauernhof, einer Erbschaft von CHF 500'000.00 und einem Kieswerk. Der Geschädigte durfte deshalb davon ausgehen, dass der Beschuldigte geordnete Verhältnisse aufwies.