Schliesslich bestätigte er, dass er ihm das von der Kiesgrube sowieso erzählt habe (pag. 05 015 003, Z. 78). Weiter erwähnte er einen Pferdeanhänger im Wert von CHF 14‘000.00 bis CHF 15‘000.00, den er dem Geschädigten als Pfand gegeben habe (pag. 05 015 003, Z. 76), um schliesslich an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung einzuräumen, dass der Anhänger durch eine Person finanziert worden sei, deren Geld er ebenfalls noch nicht zurück bezahlt habe (pag. 18 395, Z. 650- 652).