das Geld nicht einfach so gab, sondern so gut als möglich versuchte, dessen Angaben im Internet zu verifizieren. Erst als er sich davon überzeugt hatte, dass es am genannten Ort tatsächlich ein Kieswerk gab, überwies er das Geld. Zweifellos dürfte die versprochene Provision von CHF 3‘000.00 bis 4‘000.00 bei diesem Entscheid auch eine Rolle gespielt haben, wäre dies doch leicht verdientes Geld gewesen. Nachdem sich A.________ im Vorverfahren widersprüchlich zu allfälligen Rückzahlungen äusserte, bestätigte er anlässlich der Hauptverhandlung die Aussagen von V.________, dass er diesem noch keine Rückzahlungen geleistet habe.