als auch schriftlich gegenüber dem Staatsanwalt angab, A.________ habe ihm erklärt, er habe eine Erbschaft aus dem Verkauf des Kieswerks seines Vaters in der Höhe von mindestens einer halben Million zu erwarten, komme aber derzeit noch nicht an das Geld, und müsse Löhne in seinem Betrieb bezahlen, bestritt A.________ zunächst, etwas von Erbschaft und Kieswerk gesagt zu haben. Gegenüber dem Staatsanwalt gab er dann schliesslich doch noch zu, vom Kieswerk erzählt zu haben. Wegen des widersprüchlichen Aussageverhaltens und auch, weil für das Gericht kein Grund ersichtlich ist, weshalb der Geschädigte V.______